Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute gibt es eine aktuelle Information zum TV KB, der den Bereich der Nordkirche umfasst.
TV KB 2025/2026/2027
Wo stehen wir? Was haben wir erreicht?
Wie bereits berichtet, konnte die Tarifkommission sich endlich mit dem Arbeitgeberverband auf die Ausfüllung der 6. Stufe im TV KB (Kirchlicher Tarifvertrag Nordkirche) nach 20 Jahren einigen. Die Einführung der 6. Stufe ab dem 01.01.2026 stand bereits fest. Der Wert war aber noch nicht geeint.
Nun steht er fest und beträgt 2,5 %. Hier die entsprechende Tabelle:

(monatlich in Euro)
Bei den pädagogischen Mitarbeitenden in Kitas (also der Abt. 3) gab es keine weitere Entgelterhöhung für 2025, da die Kita-Mitarbeitenden bereits 2024 bis zu 12 % mehr Gehalt erhalten haben. Dies folgte aus der Anpassung der Entgelte der Abt. 3 an das Entgelt aus dem öffentlichen Dienst zum 01.07.2024.
Nunmehr hat die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft mit dem VKDN vereinbart, dass es zum 01.04.2026 eine lineare Erhöhung von 3 % und am 01.05.2027 um 2,8 % gibt.
Diese Zeitversetzung und die unterschiedlichen Daten sind der Refinanzierung geschuldet. Die Refinanzierung ist im Bereich der Nordkirche auf drei Bundesländer verteilt: Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg. Hier gibt es jeweils unterschiedliche gesetzliche Regelungen zur Refinanzierung der konfessionsgebundenen Träger.
Die Teuerung aller Waren ist für die meisten schmerzhaft und man hat deshalb trotz Tariferhöhung nicht viel mehr im Portemonnaie.
Das ist uns allen bewusst und dennoch sind wir mit dem erzielten Ergebnis insoweit zufrieden. Die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft hat seit 2020 insgesamt fast 20 Prozent Tarifsteigerung erkämpft und jede:r Einzelne könnte sich mal fragen, was er allein geschafft hätte...
Insgesamt hat es ein weiteres, von der Kirchengewerkschaft erzieltes Tariferergebnis für alle, also für die Abteilung 1, allgemein, die Abteilung 2, kirchenspezifische Tätigkeiten/Familienbildungsstätten, die Abteilung 4 Friedhofsdienste sowie die Abteilung 5, ambulante und stationäre Pflege, gegeben.
Mit einer Laufzeit vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 werden am 01.01.2026 2,25 % des Tabellenentgeltes angehoben. Dieses müssen aber mindestens 75,00 Euro sein.
Am 01.01.2027 wird es dann noch einmal 2,375 % geben. Anhand der drei Stellen hinterm Komma kann der geübte Leser sehen, wie eng die Verhandlungen waren.
Des Weiteren ist am 01.01.2027 für alle gewerkschaftlich organisierten Kolleginnen und Kollegen ein zweiter Gewerkschaftstag tarifmäßig festgehalten. Somit könnt Ihr ab Januar 2027 pro Kalenderjahr zwei sogenannte Gewerkschaftstage nehmen, ohne Nachweis, was ihr an diesem Tag macht. Die Gewerkschaftstagung im Landesverband Nord, nach unserer Auffassung eine Pflichtveranstaltung, ist durch eine zusätzliche Freistellung mit einer Arbeitsbefreiung abgedeckt.
Am 01.01.2028 erhalten dann alle Kolleginnen und Kollegen, die eine 5-Tage-Woche haben, statt 30 31 Urlaubstage (Teilzeitbeschäftigte mit weniger Arbeitstagen natürlich dann prozentual runtergerechnet).
Auch dieses ist ein Erfolg der Kirchengewerkschaft und ein Zeichen, dass wir dafür Sorge tragen, dass Eurem Wunsch als unsere geschätzten Kolleginnen und Kollegen nach mehr Erholungszeit Rechnung getragen wurde.
Wir sind aber natürlich offen und dankbar für Anregungen, die zu weiteren Verbesserungen des Tarifvertrages beitragen. Denn die Tarifgespräche laufen dauerhaft weiter und haben beizeiten einen etwas längeren Vorlauf, um die Verhandlungsfähigkeit mit dem Arbeitgeber positiv für die Gewerkschaftskolleginnen und -kollegen zu gestalten.
Die Erwartungshaltungen gehen sehr weit auseinander. Insbesondere die sinkenden Kirchensteuereinnahmen wurden als dauerhaftes Argument der Arbeitgeberseite vorgetragen, dass kaum Spielraum eröffnet sei und es den kirchlichen Arbeitgebern finanziell nicht besonders gut gehe.
Natürlich streiten wir uns wieder über die Höhe der prozentualen Entgeltsteigerung und kämpfen weiter für eine faire Erhöhung unserer Gehälter. Auch die finanzielle Situation der Beschäftigten bleibt aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten weiter schwierig und auch der Fachkräftemangel bedarf einer angemessenen Anpassung der Gehälter. All das haben wir versucht, in diesen Tarifkompromiss mit einfließen zu lassen.
Ab dem 01.01.2027 gibt es ja nun einen zweiten freien Gewerkschaftstag für die tarifgebundenen Gewerkschaftsmitglieder im TV KB.
Unsere Mitglieder haben den deutlichen Appell an die Tarifkommission gerichtet, dass diese Forderung sein muss, um die Solidarität der Mitglieder wenigstens etwas zu belohnen. Denn auch Nichtmitglieder partizipieren an den erkämpften Tarifsteigerungen, ohne dafür einen Beitrag zu leisten, so dass ein Vorteil für die Gewerkschaftsmitglieder nur gerecht ist.
Wer im Jahr 2025 noch solidarisch sein möchte, ist herzlich eingeladen, kurzfristig Mitglied der Kirchengewerkschaft zu werden. Als Dank gibt es dann noch für 2025 einen zusätzlichen Tag Urlaub.
Aus unserer Mitgliedschaft und aus unserer Forderungsagenda stand auch die Anhebung des Nachzuschlages auf 25 % (§ 11 TV KB). Dieser wird nun in zwei Teilen zum 01.01.2026 auf 22,5 % zum 01.01.2027 auf 25 % angehoben.
Auch für die Berufsgruppe der Küsterinnen und Küster haben wir eine Klarstellung bezüglich der Arbeiten an gesetzlichen Feiertagen, die keine kirchlichen Feiertage sind. An solchen Tagen, an denen sie zur Arbeit herangezogen werden, bekommen sie nun einen 100%igen Feiertagszuschlag.
Wir möchten noch alle Kolleginnen einladen, ihre Arbeitsbedingungen mitzugestalten und sich gerne auch aktiv an der Tarifarbeit in der Tarifkommission zu beteiligen.
Übrigens muss der Arbeitgeber für die Arbeit in der Tarifkommission bezahlte Freistellungen gewähren. Das ist auch eine tarifliche Regelung.
Aber auch der Solidaritätsbeitrag durch die Mitgliedschaft stärkt uns und trägt zu einer gerechten Arbeitswelt bei.
Für die Tarifkommission
Silvia Schmidbauer
Syndikusrechtsanwältin der Kirchengewerkschaft
Finja Jensen
Verhandlungsführerin KTD
Jörgen Schulz
Verhandlungsführer TV KB
Hubert Baalmann
Gewerkschaftssekretär/Dipl.-Jurist
Glißmannweg 1
22457 Hamburg
Tel. : 040-651 43 80
FAX: 040-651 11 19
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!www.kirchengewerkschaft.dewww.instagram.com/kirchengewerkschaft/.
Wichtiger Hinweis:
- Im Rahmen ihrer koalitionsrechtlichen Aufgaben haben Gewerkschaften das Recht, Werbungs- und Informationsmaterialien in digitalisierter Form über die im Betrieb vorhandenenIT-Dienste und -Netze zu transportieren (insbesondere E-Mail-Systeme). Dies beinhaltet auch einen Anspruch auf Einstellung gewerkschaftlicher Inhalte in ein betriebliches Intranet. Der Arbeitgeber muss eine entsprechende Nutzung zulassen. Bestehen aus dem Betrieb heraus allgemeine Zugangsrechte zum Internet, können Beschäftigte diese nutzen, um auf Informationsangebote der Gewerkschaften zuzugreifen.Gezielte Nutzungseinschränkungen durch den Arbeitgeber wären ein unzulässiger Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Koalitionsrecht der Gewerkschaften gemäß Art. 9 Abs. 3 GG.
- Die Versendung von Werbe- und Informationsmaterialien auf elektronischem Weg ist auch dann zulässig, wenn dies zur Folge hat, dass die Beschäftigten sich hiermit während ihrer Arbeitszeit befassen.
- Gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern stehen in Wahrnehmung koalitionsrechtlicher Aufgaben die gleichen Nutzungsansprüche und -rechte zu wie Gewerkschaften selbst. In diesem Rahmen können einzelne gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer sowohl innerbetrieblich die ihnen zur Verfügung stehenden IT-Dienste und -Netze nutzen als auch von außen über einen privaten E-Mail-Account auf elektronischem Weg Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen im Betrieb aufnehmen.
Urteil vom Bundesarbeitsgericht 1 AZR 515/08.

