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INFO 4_2018

Kurzübersicht Zwischenstand KITA-Reform


Bericht vom 26.10.2018

Herr Dr. Badenhop hat am 26.10.2018 die Gewerkschaften zu einer Inforunde eingeladen. Hier wurde eine Kurzübersicht Zwischenstand KITA-Reform vorgestellt.

Im Einzelnen wird an folgenden Veränderungen gearbeitet:

Es soll eine Referenzkita geben, in der alle vom Land gesetzten Personal­ und Ausstattungsstandards sowie pädagogischen und administrativen Vorgaben pauschal ausfinanziert werden (z.B. Person alschlüssel, Vorgaben für Außenanlagen, Qualitätsmanagement oder Vorund Nachbereitungszeiten), sog. Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM).
Es soll eine verlässliche Landesförderung und eine vergleichbare Qualität geben und sichergestellt werden. Ziel ist es, damit einen (höheren) Qualitätsstandard zu setzen, der eine Basis für vergleichbare frühkindliche Bildung festsetzt und gleichzeitig durch eine verlässliche und dynamisierte Finanzierung durch das Land ohne regelhafte Defizitausgleiche auskommt. Das Nebeneinander von einzelzweckbezogenen Landesförderungen entfällt. Es sollen die Vielfalt der Angebote und pädagogische Konzepte erhalten bleiben. Träger und Standortgemeinden können auch zukünftig ergänzende Angebote oder Konzepte finanzieren. Die Eltern erhalten ein Wunschrecht sowie ein echtes Wahlrecht. Elternbeiträge sollen ab dem 01.08.2020 auf einen landeseinheitlichen Betrag für einen Ganztagsplatzbegrenzt werden. Die Sozialstaffel soll landesweit vereinheitlicht werden.

Durch die neue Finanzierung ist auch eine Transparenz gegeben, und langfristig können Eltern ihre Kinder dort betreuen lassen, wo sie es möchten. Das heißt, der Kostenausgleich zwischen den Kommunen würde langfristig wegfallen. Jetzt ist es so, dass einige Kommunen, wenn ein Kind in der Kita in einer anderen Kommune betreut wird, diesen Platz nicht erstatten, da sie selber noch freie KITA-Reform Plätze in ihrer Kita haben. Langfristig könnten dadurch Kitas auf dem Lande „schrumpfen“ und Kitas in „Stadtnähe“ ausgebaut werden.

Priorität bei der Qualitätssteigerung hat die Anhebung des Personalschlüssels im Ü3­Bereich auf 2 Kräfte. Die Vorbereitung als auch die Nachbereitungszeiten sowie Leitungsfreistellungen sollen durch zusätzliche Landesmittel verbindlich werden. Die voll vom Land finanzierte Leitungsfreistellung soll es ab der 5. Gruppe geben (dies regte zu einer kontroversen Diskussion an, weil die Frage der Stellvertretung nicht geregelt wird und schon jetzt Leitungskräfte häufig bei 4 Gruppen freigestellt sind).

Pädagogische Qualität soll verbindlicher gemacht werden. D.h. für die Arbeit in den Kitas sollen die Bildungsleitlinien angepasst werden, es soll verbindlich ein Qualitätsmanagementverfahren nach Wahl des Trägers genutzt werden, die Kooperation zwischen Kita und Schule verpflichtend festgeschrieben werden, es sollen altersgerechte Partizipation und Sprachförderung in den Einrichtungen zur Regel werden. Weiterhin sollen räumliche Standards definiert werden, und die Erziehungspartnerschaft von Eltern und ErzieherInnen soll festgeschrieben werden. Das Personal in den Einrichtungen wird durch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen entlastet, der Beruf wird so in seiner Attraktivität gesteigert.

Es soll zu keinem Ausspielen der Interessen gegeneinander kommen. Dies ist nur möglich, da in Schleswig­Holstein nicht die Interessen der Beschäftigten (Personalausstattung/Qualität), der Eltern (Beitragsreduktion und Qualität) und der Kommunen (geringere Finanzierungslasten) gegeneinander ausgespielt werden, sondern an allen 3 Zielen gearbeitet wird.

Zum weiteren Verfahren erklärte Herr Badenhop das weitere Verfahren. Nach der einstimmigen Verständigung auf das neue Strukturmodell als Grundlage für weitere Arbeit trotz einer abweichenden Modellpräferenz sollen in den kommenden Wochen die konkreten Auswirkungen des Systems errechnet werden, um Finanzströme und administrative Abläufe zu definieren. Dazu gehören z.B.: Die Festlegung des gedeckelten Elternbeitrags, die einziehende Stelle für den Elternbeitrag, die Kostenaufteilung im SQKM (Standard­QualitätsKosten­Modell) zwischen Land, Wohnsitzgemeinden und Eltern, die technische Weiterentwicklung der Kita­Datenbank und die Ausgestaltung der Übergangsbestimmungen.

Das neue Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die einzelnen Neuerungen werden schrittweise im Rahmen einer Übergangsphase bis 2023 eingeführt.

Auf die Frage, woher die Fachkräfte kommen sollen, bei dem aktuellen Mangel, erklärte Herr Badenhop, dass eine Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium angedacht ist. Die Sicherung von Fachkräften und die Ausbildung sind zurzeit nicht Teil der Reform und werden in der 2. Phase verhandelt. Dies gilt auch für die Themen Inklusion und Integration.

Eine halbe Milliarde Euro sind für die Reform eingeplant.

Doris Omsen,
Berufsgruppensprecherin Kita

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